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  • Gerichtsentscheidung

    VG Würzburg: Antrag auf Asylanerkennung

    Urteil vom 23.11.2020 – W 8 K 20.30747

  • Gerichtsentscheidung

    VG Würzburg: Iran, in Deutschland geborenes knapp 4 Jahre altes Mädchen, Sofortantrag, Ablehnung des Asylantrages als offensichtlich unbegründet, vorgebrachte Umstände für Zuerkennung internationalen Schutzes ohne Belang, keine eigenen Gründe, ernstliche Zweifel an Rechtmäßigkeit, keine eindeutige Aussichtlosigkeit des Asylantrages insgesamt, fehlende umfassende Würdigung des gesamten Vorbringens des Antragstellers unter Einbeziehung aller vorliegenden Erkenntnisse, keine umfassende Würdigung betreffend Familienflüchtlingsschutz als „Belang“, auch wenn internationaler Schutz des/der Stammberechtigten noch nicht unanfechtbar, keine hinreichende Berücksichtigung des Kindeswohls sowie der familiären Bindungen bei Rückkehrentscheidung, geänderte Erkenntnisse des Auswärtigen, Amtes nicht einbezogen, Stattgabe Prozesskostenhilfe

    Beschluss vom 14.08.2024 – W 8 S 24.31336

  • Gerichtsentscheidung

    VG Würzburg: Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung, Türkei, Antragsablehnung mit Maßgabe, dass Abschiebung nur zusammen mit ausreisepflichtiger Mutter, in Deutschland geborenes sechsjähriges Mädchen, Ablehnung des Asylantrags als offensichtlich unbegründet, Vorbringen ohne konkreten Belang für internationalen Schutz, keine eigenen Gründe, Existenzminimum gewährleistet, keine relevanten gesundheitlichen Gründe, familiäre Aspekte und Kindeswohl durch zulässige Maßgabeentscheidung gewahrt

    Beschluss vom 03.02.2025 – W 8 S 25.30222

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  • Ablehnung des Asylantrages als offensichtlich unbegründet
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  • Krankheit
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  • Sofortantrag
  • Stattgabe Prozesskostenhilfe
  • Teilanfechtung nur bezüglich nationaler Abschiebungsverbote
  • Türkei
  • Vorbringen ohne konkreten Belang für internationalen Schutz
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